Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm
Stand: 27. Oktober 2026
1. Wer teilnehmen darf
Das Empfehlungsprogramm wird von der Ottomation GbR, Am Altheimer Feld 15, 89407 Dillingen an der Donau, betrieben (nachfolgend „Anbieter“). Teilnehmen kann jede volljährige Person und jedes Unternehmen, die oder das cleancraft weiterempfiehlt (nachfolgend „Werber“). Kunden von cleancraft werben über ihren Betrieb. Alle anderen melden sich auf der Seite „Partner werden“ an. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2. Was Sie bekommen
Sie erhalten 25 % vom Nettobetrag jeder bezahlten Rechnung eines von Ihnen geworbenen Betriebs, also vom Betrag ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von Rabatten. Das gilt für alles, was der Betrieb an uns zahlt, und so lange, wie der Betrieb zahlt, außer bei einer Sperre (siehe Nummer 13). Wird eine Rechnung nicht bezahlt, entsteht kein Anteil. Der geworbene Betrieb bekommt von uns den ersten Monat geschenkt. Das gilt nur, wenn der Betrieb noch nie ein Abo bei cleancraft hatte, er keinen Rabattcode einlöst und Sie nicht gesperrt sind.
3. Wie ein Betrieb Ihnen zugeordnet wird
- Ein Betrieb wird Ihnen zugeordnet, wenn er über Ihren Link ein Konto anlegt. Der letzte Link zählt.
- Stimmt der Besucher im Einwilligungsbanner zu, merkt sich die Website Ihren Code für 12 Monate in einem Cookie namens bm_empfehlung. Legt er sein Konto innerhalb dieser Zeit an, wird er Ihnen zugeordnet. Ohne Zustimmung gilt der Link nur für den aktuellen Besuch.
- Steht ein Code in der Adresse, geht er dem Code aus dem Cookie vor. Eine Zuordnung wird nie überschrieben.
- Keine Zuordnung gibt es, wenn das Konto schon vorher bestand, wenn Sie gesperrt sind oder wenn das Konto Ihre eigene E-Mail-Adresse trägt.
4. Wer nicht zählt
Bestandskunden zählen nie als geworben, auch nicht, wenn sie später über Ihren Link noch einmal ein Konto anlegen. Ihr eigener Betrieb und Ihre Mitarbeiter zählen ebenfalls nicht. Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Unzulässig sind außerdem Anzeigen, die den Namen „cleancraft“ oder ähnliche Begriffe als Suchwort oder als Absender nutzen, sowie Angebote, die so auftreten, als kämen sie vom Anbieter.
5. Provision offenlegen
Bei jeder Empfehlung müssen Sie offenlegen, dass Sie dafür eine Provision erhalten. Der Einladungstext in cleancraft enthält diesen Hinweis bereits. Ändern Sie ihn, muss der Hinweis bleiben. Die Pflicht trifft Sie als Werber, auch gegenüber Unternehmen.
6. Keine Nachrichten ohne Einwilligung
Sie dürfen keine E-Mails, Anrufe, Kurznachrichten oder Nachrichten in sozialen Netzwerken an Dritte schicken, die dem nicht vorher zugestimmt haben. Der Anbieter verschickt selbst keine Einladungen für Sie. Die Knöpfe zum Teilen öffnen nur WhatsApp oder Ihr E-Mail-Programm mit einem vorformulierten Text.
7. Freigabe nach 30 Tagen
Jeder Anteil wird 30 Tage nach der Zahlung des geworbenen Betriebs frei. Eine Erstattung, eine verlorene Rückbuchung oder eine Gutschrift an den Betrieb mindert den Anteil sofort, auch nach der Freigabe und auch nach einer Auszahlung. Kommt sie erst nach einer Auszahlung, verrechnen wir sie mit Ihrem nächsten Guthaben. Das Guthaben kann dadurch unter null fallen.
8. Auszahlung und Verrechnung
Auszahlbar ist Ihr freies Guthaben ab 50 € netto. Wir überweisen es einmal im Monat auf das Konto, das Sie angegeben haben. Es gibt höchstens einen offenen Antrag zur Zeit. Kunden mit laufendem Abo können ihr Guthaben ab 1 € netto stattdessen mit ihrer nächsten cleancraft-Rechnung verrechnen. Verrechnetes lässt sich nicht mehr auszahlen. Die Abo-Rechnung lautet auch dann über den vollen Betrag.
9. Gutschrift als PDF
Wir rechnen Ihre Provision im Gutschriftverfahren ab. Das heißt: Wir erstellen die Abrechnung für Sie und stellen sie Ihnen als PDF per E-Mail zu und in cleancraft bereit. Mit Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen vereinbaren Sie dieses Verfahren und stimmen dem Erhalt als PDF zu. Die Gutschrift entsteht auch dann, wenn Sie nichts auszahlen lassen. Sie können ihr widersprechen, wenn sie nicht stimmt. Eine Gutschrift, der Sie widersprechen, verliert ihre Wirkung, und wir stellen sie richtig. Privatpersonen erhalten statt einer Gutschrift eine Provisionsabrechnung ohne Umsatzsteuer. Die Belege bewahren wir 10 Jahre auf.
10. Ihr Steuerstatus
Sie müssen Ihren Steuerstatus richtig angeben: Betrieb mit Umsatzsteuer, Kleinunternehmer oder Privatperson, dazu Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Für Betriebe in Österreich brauchen wir die UID. Änderungen müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Sie gelten ab dem nächsten Beleg. Bereits ausgestellte Belege ändern wir nicht.
11. Steuern
Steuern auf Ihre Provision tragen Sie selbst. Wir beraten dazu nicht.
12. Berufsrecht
Ob und unter welchen Bedingungen Sie als Angehöriger eines Berufs eine Provision annehmen dürfen, zum Beispiel als Steuerberater, prüfen Sie selbst. Das Berufsrecht und etwaige Verbote liegen bei Ihnen.
13. Sperre bei Missbrauch
Bei Missbrauch können wir Sie sperren und einzelne Empfehlungen aberkennen. Missbrauch sind zum Beispiel Selbstwerbung, Spam, Täuschung und falsche Angaben. Aberkannte Anteile buchen wir zurück. Während einer Sperre zahlen wir nichts aus und verrechnen nichts. Bereits erworbene Anteile bleiben bestehen, bis wir über die Sperre entschieden haben. Während einer Sperre entstehen keine neuen Anteile. Sie werden auch nach dem Ende der Sperre nicht nachgebucht. Ein gesperrter Link führt auf die normale Registrierung ohne Hinweis.
14. Ende des Programms
Wir können das Programm beenden oder ändern, aber nur für neue Empfehlungen. Was Ihnen schon zugeordnet ist, läuft weiter. Das gilt auch, wenn Sie selbst cleancraft kündigen. Ihr Guthaben und Ihre Belege bleiben über den Partnerbereich erreichbar.
15. Was Sie über geworbene Betriebe sehen
Je geworbenem Betrieb sehen Sie Firmenname, Paket, Stand (angemeldet, testet, zahlt seit, beendet) und die Beträge. Mehr sehen Sie nicht. Sie erhalten weder Kontaktdaten noch Rechnungen, Angebote oder andere Inhalte des Betriebs. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für die Nutzung von cleancraft selbst gelten unsere AGB. Änderungen dieser Bedingungen gelten nur für neue Empfehlungen, siehe Nummer 14. Bereits zugeordnete Betriebe behalten ihren Anteil.
